1. Geltung
Die
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für Leistungen, welche von CompDoc Computer, nachfolgend „CompDoc“
genannt, erbracht werden. Die Erteilung eines Auftrages schliesst die
Anerkennung der AGB durch den Auftraggeber ein. CompDoc behält sich das Recht
vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten 30 Tage nach erfolgter
Mitteilung an den Kunden in Kraft. Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer
Vertragspartner wird widersprochen. Sie haben nur Geltung, sofern sie von CompDoc
ausdrücklich anerkannt worden sind.
2. Preise
Die
vorliegenden AGB sind auf alle Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen
anwendbar, sofern die Anwendung der AGB nicht durch schriftliche Vereinbarungen
ganz oder teilweise ausgeschlossen worden ist. Unsere Preise werden in der
Regel nach Aufwand verrechnet und verstehen sich jeweils in CHF. Ausgenommen
bei der Wegpauschale, sind die Kosten für Transport und Versicherung sowie
weitere Spesen und Barauslagen nicht darin enthalten.
3. Kostenvoranschläge
Für alle
Reparaturfälle, erstellt CompDoc gegenüber dem Kunden auf Wunsch einen
Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag wird bei Nichtausführung zu 40 CHF in
Rechnung gestellt. CompDoc behält sich vor, Arbeiten unter der Preisgrenze
eines Kostenvoranschlags direkt, ohne Einholung einer Bestätigung durch den
Kunden, auszuführen. Bei Nichterteilung des Reparaturauftrages innert 30 Tagen
nach Zustellung des Kostenvoranschlages ist CompDoc berechtigt, das Gerät auf
Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückzusenden und den Kostenvoranschlag
in Rechnung zu stellen. Kostenvoranschläge sind mit Einhaltung von 10%-iger
Preisabweichung verbindlich. Sollten sich auf Grund von weitergehenden Analysen
weitere Mängel herausstellen, behält sich CompDoc vor, einen zusätzlichen, den
ursprünglichen Kostenvoranschlag ersetzenden Kostenvoranschlag zu erstellen.
4. Leistungserbringung
CompDoc
erbringt diejenigen Leistungen, welche vor der Auftragserbringung zwischen dem
Kunden und CompDoc mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Die
Leistungserbringung erfolgt entweder telefonisch mit oder ohne Fernzugriff auf
den Kundencomputer oder beim Kunden vor Ort durch einen Mitarbeiter von CompDoc
(nachfolgend „Techniker“ genannt). Jede Leistungserbringung erfolgt
grundsätzlich im Auftragsvertragsverhältnis. Die Erbringung von Leistungen
nach Werkvertrag bedarf der schriftlichen Form. Die Leistungserbringung erfolgt
gemäss vorgängiger Terminabsprache mit dem Kunden. CompDoc ist immer bemüht,
die vereinbarten und sorgfältig koordinierten Termine auch beim Auftreten von
unvorhersehbaren Schwierigkeiten einzuhalten, wofür jedoch keine rechtliche
Gewährleistung übernommen werden kann. Zu den Leistungen von CompDoc gehört das
korrekte Ausführen der jeweiligen Arbeiten, Namentlich das korrekte
Installieren der betreffenden Programme, sofern die jeweils notwendigen
Voraussetzungen im Bereich des Kunden gegeben sind. Nicht dazu gehört eine
Erfolgsgarantie. So kann zum Beispiel nicht garantiert werden, dass
virenverseuchte Computer von der Malware befreit werden können oder dass die zu
installierenden Programme einwandfrei arbeiten. Nimmt der Techniker ein
Kunden-Gerät zur Bearbeitung mit, so wird dies zusammen mit den durch den
Techniker zu erbringenden Leistungen auf dem Abnahmeprotokoll Dienstleistungen
(auf Papier oder in elektronischer Form) vermerkt.
5. Gewährleistung bei
Hardwarereparatur
CompDoc
garantiert, dass die Produkte in funktionstüchtigem Zustand, gemäss den vom
Hersteller spezifizierten Angaben, geliefert werden. Die Garantie erstreckt
sich auf alle während der Garantiedauer auftretenden Mängel, die auf schlechtes
Material oder fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen sind. Die
Gewährleistungspflicht wird durch Schäden von höherer Gewalt, oder falscher
Handhabung aufgehoben. CompDoc leistet auf kostenpflichtige Reparaturarbeiten einen
Monate Garantie auf ausgeführte Arbeit und ersetztem Material. Der Kunde ist
für die Sicherheit seiner Daten selbst verantwortlich. CompDoc haftet, selbst
im Falle einer gewünschten Datensicherung, nicht für Folgeschäden eines
Datenverlustes. Wir empfehlen dem Kunden regelmässig eine Datensicherung zu
erstellen, um allfälligem Datenverlust vorzubeugen. CompDoc kann für
Datenverluste und oder entgangenen Gewinn nicht haftbar gemacht werden. Es
besteht nach Erteilung des Auftrags kein Anspruch auf Rücksendung oder
Herausgabe der ersetzten Teile, ausser bei bestehenden vorgängigen Absprachen.
6. Gewährleistung auf
Dienstleistungen
Die
Leistung von CompDoc beschränkt sich jeweils auf die mit dem Kunden vereinbarte
Dienstleistung. CompDoc steht für eine sorgfältige Leistungserbringung ein,
gibt jedoch ausdrücklich keine Erfolgsgarantie. Bei mangelhaften
Installationsarbeiten, die sich auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges
Verhalten des Technikers zurückführen lassen, ist der Kunde berechtigt,
kostenlose Nachbesserung der Installationsarbeiten zu verlangen. Darüber
hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Für Beschädigungen oder
Verlust von Infrastruktur des Kunden haftet CompDoc, sofern diese auf Vorsatz
oder auf grobe Fahrlässigkeit des Technikers zurückzuführen sind. Der
Schadenersatz ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Darüber
hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Bei der Erbringung von
konkreten Dienstleistungen oder der Mitnahme des Gerätes zur Bearbeitung haftet
CompDoc nicht für Folgeschäden infolge des unsachgemässen Gebrauchs durch den
Kunden (z.B. fehlender Sicherheit der Daten) oder infolge später auftretender
Probleme wie neuen Virenbefalls. Eine Gewährleistung für die Sicherheit der
Daten oder weitergehende Ansprüche wie eine Neukonfiguration des Computers bei
einem Defekt sind ausdrücklich ausgeschlossen. CompDoc übernimmt keine Haftung
für allfällige Schäden des Kunden oder Dritter aus Verlust von durch den Kunden
nicht gesicherten Daten oder Programmen oder aus Datenverlust aufgrund von
schädlichen Programmen. Für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte, für Sicherheitsmängel
des Fernmeldenetzes und des Internets kann CompDoc nicht verantwortlich gemacht
werden. Für daraus entstehende Reparatur- und Supportkosten sowie weiteren
Schaden schliesst CompDoc, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung aus. In
jedem Fall ausgeschlossen ist die Haftung von CompDoc für entgangenen Gewinn
und Folgeschäden. Muss ein Gerät, welches durch einen Techniker installiert
wurde, infolge eines Defekts repariert oder ausgetauscht werden, so haftet CompDoc
nicht für die neue Inbetriebnahme und Einrichtung des Gerätes. Dies gilt sowohl
während der Garantiezeit als auch danach. Auf Kundenwunsch kann CompDoc das
Gerät zu den aktuell gültigen Konditionen wieder installieren.
7. Leistungen/Pflichten des
Kunden
Der Kunde
ist dazu verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, damit der Techniker
die Leistung erbringen kann. Dazu gehört namentlich das Verschaffen des Zugangs
zu den entsprechenden Örtlichkeiten und Geräten, das Bereitstellen oder
Entfernen aller notwendigen Passwörter sowie das Vorhandensein der
erforderlichen Programme, Lizenzen und Geräte. Der Kunde ist sodann
verantwortlich, vorgängig all seine Daten auf dem aktuellen Stand zu sichern
z.B. auf CD oder einem anderen externen Datenträger. Weiter ist der Kunde dafür
verantwortlich, gegebenenfalls die notwendige Zustimmung Dritter einzuholen,
und es obliegt ihm, grundsätzlich während der gesamten Arbeiten anwesend zu
sein. Reklamationen und Mängelrügen müssen innert 10 Tagen schriftlich und
unter genauer, nachvollziehbarer Beschreibung aller Fehler geltend gemacht
werden, damit auf diese eingegangen werden kann. Für die telefonische
Leistungserbringung muss der Kunde auf die entsprechende Nr. anrufen. Für einen
Service zusätzlich via Fernzugriff, muss der Kunde das Tool „Anydesk“
ausführen und die Zustimmung zur Bildschirmübertragung und - übernahme durch
den Techniker geben.
8. Vertrauliche Daten,
Datenschutz
Für Schäden
oder Verluste von Programmen, Daten oder Wechselspeichermedien, oder die Kosten
der Wiederherstellung solcher Programme oder Daten übernimmt CompDoc keine
Verantwortung. CompDoc wird als vertraulich bezeichnete finanzielle,
statistische oder personenbezogene Daten, welche sich auf den Geschäftsbereich
des Kunden beziehen und die ihr im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen
zur Verfügung gestellt werden, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie
eigene vertrauliche Daten behandeln. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung
gilt jedoch weder für Daten, die allgemein zugänglich bzw. der CompDoc schon
bekannt sind, noch für solche, die von CompDoc unabhängig ausserhalb des
Vertrages entwickelt oder rechtmässig von Drittpersonen erworben werden. Auch
Ideen, Konzepte, Erfahrungen oder Methoden, die sich auf die
Informationsverarbeitung beziehen und CompDoc zur Verfügung gestellt oder bei
der Erbringung der Dienstleistungen durch CompDoc allein oder gemeinsam mit dem
Kunden entwickelt werden, braucht CompDoc nicht vertraulich zu behandeln.
Kontaktdaten wie Postanschrift oder E-Mail Adresse des Kunden können intern für
Mailings und dergleichen genutzt werden. Keinesfalls werden die Daten Dritten
zur Verfügung gestellt oder verkauft. Falls keine Infoschreiben etc. gewünscht
werden, ist CompDoc darüber zu informieren.
9. Lieferbedingungen
Die
Verpackung wird zusammen mit den Transportkosten (Postporto, Expresszuschläge,
Frachtkosten aller Art) separat in Rechnung gestellt. Transportschäden müssen
vom Kunden sofort nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Der Kunde ist
verpflichtet, gelieferte Waren unmittelbar nach Empfang auf Mängel zu
überprüfen. Mängel sind innerhalb von zehn Tagen nach Empfang bzw. Eingang der
Waren am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Alle anderen Gewährleistungs-
oder Schadenersatzforderungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen,
insbesondere auch für Folgeschäden. Der Kunde ist im Falle von Mängeln nicht
berechtigt, die Zahlung des geschuldeten Preises ganz oder teilweise zu
verweigern oder zu verzögern.
10. Warenrücksendungen
Ausgenommen
bei fehlerhaften Lieferungen oder Garantieleistungen nimmt CompDoc keine
gelieferten Waren zurück.
11. Zahlungsbedingungen
Für
Firmenkunden (juristische Person) sind die Rechnungen innert 10 Tagen zahlbar.
Für Privatkunden akzeptieren wir Barzahlung, Twint, Paypal (+5%) oder Zahlung
auf Rechnung mit Zahlungsziel 10 Tage. Mit Ablauf des Zahlungstermins tritt
ohne Mahnung der Verzug ein und CompDoc
ist berechtigt ab jenem Datum Verzugszins zu 5% zuzüglich der jeweiligen
Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Durch die Geltendmachung von Mängeln wird
die Fälligkeit unserer Forderungen nicht berührt. Die Verrechnung mit
Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um schriftlich
von uns anerkannte oder rechtskräftige festgestellte Gegenforderung handelt.
12. Eigentumsvorbehalt
An allen
verkauften Artikeln behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises das Eigentumsrecht vor. Wir sind berechtigt auf Kosten des Kunden
die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes bei der zuständigen Amtsstelle zu
verlangen.
13. Gerichtsstand und
anwendbares Recht
Das
Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand bei
allfälligen Streitigkeiten ist Nidwalden.
CompDoc Computer, Ennetbürgen, 2024